Entgelttransparenz - Stellen richtig vergleichen
Im Mittelpunkt der Richtlinie steht die Vergleichbarkeit von Stellen – und genau hier stößt der TV-V an seine Grenzen. Warum eine analytische Stellenbewertung mit klaren Kriterien unverzichtbar wird.
Gastbeitrag von Friedrich A. Fratschner
veröffentlicht am 23.06.2026 in ZfK/ VKU Verlag GmbH Berlin
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist seit Juni 2023 in Kraft und sollte bis Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Allerdings verzögert sich die Umsetzung.
Dennoch sollten Unternehmen bereits heute die notwendigen Vorbereitungen treffen. Ziel der Richtlinie sind transparente Entgeltstrukturen sowie die Verringerung von Entgeltunterschieden – insbesondere zwischen Frauen und Männern.
Beschäftigte erhalten künftig das Recht, Informationen über die Vergütung vergleichbarer Stellen anzufordern. Grundlage dafür ist die Vergleichbarkeit der jeweiligen Positionen.
Arbeitsgerichte entscheiden „richtlinienkonform“
Auch für die Unternehmensführung gewinnt das Thema zunehmend an Bedeutung. Vergütungsstrukturen müssen nachvollziehbar und konsistent angewendet werden.
Obwohl das deutsche Umsetzungsgesetz noch aussteht, müssen Arbeitsgerichte bereits heute europarechtskonform entscheiden. Deshalb sollten Unternehmen sich frühzeitig auf die Anforderungen vorbereiten.
Projekt zur Analyse der Entgeltlücke
Baumgartner & Partner unterstützt Unternehmen seit vielen Jahren im Vergütungsmanagement. Im Rahmen eines Großprojekts wurden zwischen 2009 und 2012 die Vergütungsstrukturen von rund 200 Unternehmen analysiert.
Dabei zeigte sich, dass nahezu jedes Unternehmen Entgeltunterschiede aufweist – nicht nur zwischen Männern und Frauen, sondern beispielsweise auch hinsichtlich Alter, Organisationseinheit oder Betriebszugehörigkeit.
Gleichzeitig wurde deutlich, dass andere Einflussgrößen teilweise stärkere Auswirkungen auf Entgeltunterschiede haben als der bereinigte Gender Pay Gap.
Stellenbewertungssystem mit neun Kriterien
Im Mittelpunkt der Entgelttransparenzrichtlinie steht die Vergleichbarkeit von Stellen. Diese lässt sich nicht allein anhand von Stellenbezeichnungen beurteilen, da gleich benannte Positionen sehr unterschiedliche Anforderungen aufweisen können.
Deshalb empfiehlt die Richtlinie eine analytische Stellenbewertung.
Das vorgestellte Stellenbewertungssystem berücksichtigt folgende Kriterien:
- Fachanforderungen
- Planungsanforderungen
- Kommunikationsanforderungen
- Anforderungen an die Denkbreite
- Anforderungen an die Beherrschung von Komplexität
- Anforderungen der Entscheidungsfindung
- Wirtschaftlicher Impact – Kostenmanagement
- Wirtschaftlicher Impact – Wertschöpfungsmanagement
- Belastungen und Arbeitsumfeld
Für Personalabteilungen wird es dadurch möglich, Gehaltsunterschiede nachvollziehbar zu begründen und Fragen zur Entgelttransparenz fundiert zu beantworten.
Stellensystem stärker ausdifferenzieren
Gehaltsspannen innerhalb und zwischen Tarifgruppen gehören zur Realität. Unternehmen müssen deshalb ihre Stellen differenzierter beschreiben und bewerten, um nachvollziehbar erklären zu können, warum Unterschiede in der Vergütung bestehen.
Eine analytische Stellenbewertung schafft die notwendige Grundlage, um tatsächliche Unterschiede von lediglich scheinbaren Entgeltlücken zu unterscheiden.
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